Erklärung zur Barrierefreiheit
Barrierefreies Webdesign ist die Kunst, Webseiten so zu gestalten, dass sie von allen Besucher*innen genutzt, gelesen und verstanden werden können. Diese gleichberechtigte Teilnahme an der modernen Informationsgesellschaft ist auch für die Thüringer Aufbaubank (TAB) ein wichtiges Kriterium bei der Konzeption und Gestaltung ihrer Onlineangebote. Während es bei der Barrierefreiheit im täglichen Sprachgebrauch aber eher um das Absenken von Bordsteinkanten oder einen rollstuhlgerechten Toilettenzugang geht, spielen bei einer barrierefreien Website ganz andere Aspekte eine Rolle.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit bezieht sich auf die nachfolgenden Websites der Thüringer Aufbaubank:
- EFRE 14-20 (https://portal.efre20-thueringen.de)
- EFRE 21-27 (https://thueringer-foerderportal.eu)
- ELER (https://eler.aufbaubank.de)
- ESF 14-20 (https://portal.esf-thueringen.de)
- ESF 21-27 (https://portal.esf-thueringen.de)
- TAB (https://ecohesion.aufbaubank.de)
Grundlagen der Barrierefreiheit
Grundlage der Maßnahmen zur Umsetzung einer barrierefreien Website bilden die Empfehlungen des World Wide Web Consortiums (W3C), die im Rahmen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) aufgeführt sind. Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Die Rechtsgrundlagen dafür sind die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates, das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 sowie das Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG). Seit Juni 2025 kommt zudem das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) hinzu.
Die TAB strebt für ihre Internetseiten eine weitgehende Übereinstimmung mit der Zugänglichkeitsstufe AA des WCAG 2.1 an. Wir verstehen Barrierefreiheit als fortlaufenden Prozess, daher werden wir auch in Zukunft unser Internetangebot dahingehend prüfen, anpassen und optimieren.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Einhaltung der aktuellen Anforderungen wurde im Zuge einer von der Zentralen Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit Thüringen im November 2025 vorgenommenen Überprüfung der Anwendung https://ecohesion.aufbaubank.de untersucht. Bei der durchgeführten Prüfung handelt es sich um eine vereinfachte Prüfung gemäß Mindestempfehlung auf Grundlage der WCAG 2.1/EN 301 549.
Im Ergebnis der Überprüfung unserer Website-URL https://ecohesion.aufbaubank.de ist die Barrierefreiheit des Portalauftritts nicht gegeben. Dieses TAB-Portal ist zum aktuellem Zeitpunkt nicht für alle Nutzungsgruppen gleichwertig zugänglich.
Die festgestellten Mängel werden derzeit analysiert, um vorhandene technische und inhaltliche Barrieren zu entfernen. Das TAB-Portal mit der URL https://ecohesion.aufbaubank.de steht vor der Ablösung, sodass alle noch vorhandenen Förderprogramme etc. zeitnah im neuen Förderportal unter der URL https://thueringer-foerderportal.eu zu finden sind. Die Erkenntnisse aus dem Prüfbericht der Zentralen Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit Thüringen fließen somit überwiegend in die Weiterentwicklung des neuen Förderportals.
Barrieren bei einzelnen Elementen:
- grafische Bedienelemente haben nicht immer passende Alternativtexte
- informative Grafiken und Bilder (z.B. Logos der Ministerien etc.) haben keine sinnvollen Textalternativen
- Textalternativen für alle Nicht-Text-Inhalte fehlen
- Kontraste von Texten und Bedienelementen sind nicht immer ausreichend
- Die Bedienung mit der Tastatur ist nicht zu 100 % gewährleistet
- Seiteninhalte sind durch Überschriften nicht immer erschlossen
- Listen (einschließlich Menüs) sind nicht mit den vorgesehenen HTML-Strukturelementen ausgezeichnet
Dokumente/ Downloads in unseren Förderportalen
a) pdf-Dokumente: In unseren Förderportalen werden aktuell rund 1.000 Dokumente in verschiedenen Formaten, überwiegend jedoch als PDF-Dokument, angeboten. Durch die Vielzahl der Förderprogramme, die in Zusammenarbeit mit den Thüringer Ministerien über die Website publiziert werden, kommt es zwangsläufig zu einer hohen Fluktuation von zu verwendenden Dokumenten. Es finden zwar fortlaufende Optimierungen an PDF-Dokumenten statt. Da diese aber häufig von externen Quellen stammen, kann eine zeitnahe Umstellung von zur Verfügung gestellten nicht barrierefreien Dokumenten auf barrierefreie Dokumente nicht sofort bewerkstelligt werden. Wir sind bemüht, die Barrierefreiheit der verwendeten Dokumente in leistbarem Umfang herzustellen.
Die Umstellung neuer pdf-Dokumente in ein barrierefreies Format ist zukünftig vorgesehen.
b) andere Formate: Neben dem PDF-Format werden in unseren Förderportalen auch weitere Downloads, u.a. als Word-Datei, Excel-Datei, Bilddatei oder Videodatei angeboten. Vor allem bei den proprietären Formaten gibt es Probleme bei der Umstellung. Proprietäre Software bezeichnet eine Software, die das Recht und die Möglichkeiten der Wieder- und Weiterverwendung sowie Änderung und Anpassung durch Nutzende und Dritte stark einschränkt. Zum Teil werden Downloads in proprietären Formaten (Word, Excel) angeboten, die ein anderes technisches Verfahren nicht rechtfertigen. Allein rund 100 Downloads stehen im Format Excel zur Verfügung und können für den benötigten Verwendungszweck in den jeweiligen Förderprogrammen (u.a. Berechnungen mit Formeln etc.) nicht konvertiert werden. Dieses Format ist nach heutigem Wissensstand nicht auf ein barrierefreies Format übertragbar.
Diese Erklärung wurde am 08.12. 2025 erstellt.
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Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Landesdurchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit in Thüringen wenden. Die Durchsetzungsstelle ist beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet und hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Thüringen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: https://www.tlmb-thueringen.de/themen/barrierefreiheit/landesdurchsetzungsstelle/.
Die Durchsetzungsstelle ist per E-Mail direkt unter internet@tlmb.thueringen.de zu erreichen.